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Diensteanbieter:
Jürgen Breuninger
Lindenstr. 10
25746 Heide
Deutschland

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E-Mail-Adresse:
j.breuninger64@gmail.com

Telefon:
+4915785060177

Journalistisch-redaktionelle Angebote
Inhaltlich verantwortlich:

Jürgen Breuninger, Lindenstr. 10, 25746 Heide

Audiovisuelle Mediendienste

Sitzland: Deutschland.

Zuständige Regulierungs-, bzw. Aufsichtsbehörde: Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), https://www.ma-hsh.de/

Angaben zum Unternehmen

Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID):

DE288840916

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr):

DE86923470455

Online-Streitbeilegung (OS)

Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Social Media und andere Onlinepräsenzen

Dieses Impressum gilt auch für die folgenden Social-Media-Präsenzen und Onlineprofile:

https://didgeridoo-wave-days.de

https://breuninger-beratung.de

https://www.didgeridoo-schule.de/

https://konzept-lebensfreude.de/

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https://www.tiktok.com/@jb_didge

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Bildnachweise

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Bilder von Volkmar Klessa

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Datenschutzerklärung

Grundlegendes
Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Website-Betreiber Jürgen Breuninger, Lindenstr. 10, 25746 Heide, informieren. Der Website-Betreiber nimmt Deinen Datenschutz sehr ernst und behandelt Deine personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften. Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Dir die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen. Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. „personenbezogene Daten!“ oder 2Verarbeitung2) findest Du in Art. 4 DSGVO.

Zugriffsdaten
Allen mit dem Internet verbundenen Computern und Geräten wird eine IP-Adresse (Internet Protocol)
zugewiesen, normalerweise in länderspezifischen Blöcken. Oft lassen sich darüber das Land, das
Bundesland und der Ort ermitteln, an dem die Internetverbindung hergestellt wird. Damit Websites im
Internet aufgerufen werden können, müssen IP-Adressen verwendet werden. Somit haben Webseite-Inhaber Zugriff auf die IP-Adressen der Nutzer dieser Webseite.

Bei der bloß informatorischen Nutzung unserer Website, also wenn uns die Nutzer keine Informationen
übermitteln oder keinen Vertrag mit uns eingehen, erheben wir mit der IP-Adresse unter Umständen auf eine Person beziehbare Daten. Die Nutzer müssen aus technischen Gründen eine ihnen durch einen
Zugangsdienst zugewiesene IP-Adresse benutzen, wenn unsere Webseiten aufgerufen werden.
Grundsätzlich gilt: Die IP-Adresse ist eine individuelle „Adresse“ eines Endgerätes (Computer, Smartphone, Tablet) in einem Computer-Netz. Ausnahmsweise könnte eine IP-Adresse einen Rückschluss auf die Person zulassen und diese für uns identifizierbar machen.

Wir, der Websitebetreiber bzw. Seitenprovider, erheben aufgrund unseres berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Website und speichern diese als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Website ab. Die folgende Informationen werden dabei gespeichert:

– Besuchte Website
– Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
– Menge der gesendeten Daten in Byte
– Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
– Verwendeter Browser
– Verwendetes Betriebssystem
– Verwendete IP-Adresse.

Die Server-Logfiles werden für maximal 7 Tage gespeichert und anschließend gelöscht. Die Speicherung der Daten erfolgt aus Sicherheitsgründen, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können. Müssen Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung ausgenommen bis der Vorfall endgültig geklärt ist.

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Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Website-Betreiber erhebt, nutzt und gibt Deine personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Du in die Datenerhebung einwilligen, z.B. bei der Online-
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Informationen, welche dazu dienen, Deine Person zu bestimmen und welche zu Dir zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Dein Name, Deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Diese Website kannst Du auch besuchen, ohne Angaben zu Deiner Person zu machen. Dennoch werden bei jedem Seitenaufruf Deine Zugriffsdaten auf diese Website gespeichert (s. Zugiffsdaten).

Im Falle der Online-Anmeldung erheben und verarbeiten wir folgende personenbezogene (Pflicht-)Daten:

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Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der betreffenden Nutzer und
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Rechte des Nutzers
Du hast als Nutzer das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche
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Falls zutreffend, kannst Du auch Dein Recht auf Datenportabilität geltend machen. Solltest Du annehmen, dass Deine Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, kannst Du eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

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Löschung von Daten
Sofern Dein Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B.
Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, hast Du ein Anrecht auf Löschung Deiner Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.

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Wenn du eine Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Auskunft über die zu Deiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünscht oder Fragen bzgl. der Erhebung, Verarbeitung oder Verwendung Deiner personenbezogenen Daten hast oder erteilte Einwilligungen widerrufen möchtest, wende Dich bitte an folgende E-Mail-Adresse: j.breuninger64@gmail.com

AGBs

Jürgen Breuninger, Didgeridoo-Wave-Days.info – AGB 2023 

Anbieter-Kennzeichnung:

Jürgen Breuninger

Lindenstr. 10

25746 Heide

Fon: +49 (0)015785060177

Internet: 
https://didgeridoo-wave-days.de
http://konzept-lebensfreude.de
http://didgeridoo-schule.de
https://breuninger-beratung.de

E-Mail: j.breuninger64@gmail.com

Geschäftsführer: Jürgen Breuninger (Freiberufler, Musiker, Berater, Diplom Sozialpädagoge)

Gerichtsstand: Meldorf

1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen von Jürgen Breuninger.

1.2 Diese AGB gelten für alle Verträge (im Folgenden jeweils „VERTRAG“ genannt) zwischen der Jürgen Breuninger und Personen (im Folgenden jeweils „KÄUFER“ genannt), die von Jürgen Breuninger von dieser Waren und Dienstleistungen (im Folgenden jeweils die „WAREN“ bzw. die „DIENSTLEISTUNGEN“ genannt) bestellen (im Folgenden jeweils „BESTELLUNG“ genannt). Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich gegenüber KÄUFERN, bei denen es sich um privat Personen, Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB handelt.

1.3 Diese AGB unterliegen gelegentlichen Änderungen durch die Jürgen Breuninger. Wenn ein KÄUFER bei der Jürgen Breuninger eine BESTELLUNG aufgibt, gelten für den VERTRAG zwischen der Jürgen Breuninger und dem KÄUFER jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Auch für künftige Transaktionen gilt jeweils die neueste Fassung dieser AGB, ohne dass hierauf ausdrücklich verwiesen oder dies bei Abschluss der Transaktion ausdrücklich vereinbart werden muss.

1.4 Durch diese AGB werden alle anderen Geschäftsbedingungen, die ggf. ein KÄUFER anzuwenden beabsichtigt, ausgeschlossen, auch wenn sie in einem späteren Dokument vorgelegt werden und/oder ihrem Wortlaut zufolge anderslautende Geschäftsbedingungen ausgeschlossen sind oder sie in einer Angebotsannahme oder einem Gegenangebot des KÄUFERS enthalten sind.

2. Waren und Dienstleistung

2.1 Alle von der Jürgen Breuninger beworbenen WAREN und DIENSTLEISTUNGEN unterliegen ihrer Verfügbarkeit. Für den Fall, dass in einer BESTELLUNG enthaltene WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN nicht verfügbar sind, behält sich die Jürgen Breuninger vor, die BESTELLUNG gemäß Ziff. 6.1(b) zu stornieren.

2.2 Die Jürgen Breuninger hat das Recht, alle Änderungen an den Spezifikationen der WAREN bzw. DIENSTLEISTUNGEN vorzunehmen, die zur Einhaltung anwendbarer Sicherheits- oder sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich sind oder für die es schwerwiegende Gründe gibt und die die Qualität oder Leistungsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Die berechtigten Interessen des KÄUFERS werden dabei berücksichtigt und die Änderungen auf einen angemessenen Umfang begrenzt. Jürgen Breuninger wird den KÄUFER in einem solchen Fall jeweils informieren.

2.3 Mit Ausnahme der ausdrücklichen Bestimmungen dieser AGB sind sämtliche Gewährleistungen, Konditionen und Garantien in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen und sämtliche damit verbundenene Verpflichtungen der Jürgen Breuninger, unabhängig, ob ausdrücklich oder stillschweigend aufgrund einer Satzung, eines Gesetzes, üblicher Praxis oder in sonstiger Weise, im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen AGB ausgenommen.

3. Bestellung

3.1 Die Lieferung von WAREN und die Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN erfolgt durch Jürgen Breuninger selbst.

3.2 Wenn die Jürgen Breuninger dem KÄUFER ein Angebot für die WAREN und/oder DIENSTLEISTUNGEN unterbreitet, gilt dieses 30 Tage ab Angebotsdatum. Innerhalb dieser 30 Tage muss der KÄUFER seine auf diesem Angebot basierende BESTELLUNG aufgeben, sofern die Jürgen Breuninger dafür nicht eine andere Frist gesetzt hat.

3.3 In der BESTELLUNG sind jeweils das Datum bzw. die Daten, zu denen die WAREN zu liefern bzw. DIENSTLEISTUNGEN zu erbringen sind (im Folgenden jeweils „LIEFER/LEISTUNGSDATUM“ genannt), und der Ort, zu bzw. an dem sie ausgeliefert bzw. erbracht werden sollen (im Folgenden „LEISTUNGSORT“ genannt) anzugeben, es sei denn, Jürgen Breuninger erklärt sich damit einverstanden, dass der KÄUFER Datum und Ort nach Aufgabe der BESTELLUNG bestimmt. Wenn der LIEFER-/LEISTUNGSDATUM und/oder der LEISTUNGSORT nach Aufgabe der BESTELLUNG bestimmt werden soll, hat der KÄUFER Jürgen Breuninger die entsprechenden Informationen rechtzeitig im Voraus mitzuteilen.

3.4 Alle BESTELLUNGEN bedürfen der Annahme durch Jürgen Breuninger. Jürgen Breuninger behält sich vor, BESTELLUNGEN ggf. auch abzulehnen.

3.5 Jürgen Breuninger informiert den KÄUFER schriftlich über die Annahme seiner BESTELLUNG (im Folgenden „BESTELLBESTÄTIGUNG“ genannt). BESTELLUNGEN gelten erst als von Jürgen Breuninger angenommen, und der VERTRAG zwischen Jürgen Breuninger und dem KÄUFER über die Lieferung von WAREN und/oder Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN kommt erst zustande, wenn Jürgen Breuninger dem KÄUFER eine BESTELLBESTÄTIGUNG erteilt.

4. Bestelländerungen

4.1 Wenn vom KÄUFER oder in dessen Namen im Zusammenhang mit einer BESTELLUNG gemachte Angaben unzureichend, unrichtig, ungenau oder irreführend sind, oder wenn der KÄUFER Jürgen Breuninger Änderungen zu einer BESTELLUNG nach deren Annahme durch Jürgen Breuninger mitteilt, hat Jürgen Breuninger das Recht, eine faire und angemessene Anpassung des PREISES (im unten definierten Sinne), der Zahlungsbedingungen und der LIEFER-/LEISTUNGSDATEN zu verlangen. Eine entsprechende Aufforderung hat Jürgen Breuninger dem KÄUFER schnellstmöglich schriftlich zu übermitteln. Wenn der KÄUFER die Anpassungen nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung bestätigt, ist Jürgen Breuninger berechtigt, die BESTELLUNG gemäß Ziffer 6.1 zu stornieren. In jedem Fall haftet der KÄUFER für alle von Jürgen Breuninger aufgrund solcher Informationen oder Mitteilungen umsonst unternommenen Reisen, und der dadurch entstandene Aufwand wird ihm in Höhe der angefallenen Lohn- und Transportkosten (jeweils netto) in Rechnung gestellt.

4.2 Vom KÄUFER gewünschte Änderungen oder Ergänzungen zu einer BESTELLUNG gelten nur verbindlich, wenn sie mit Jürgen Breuninger schriftlich vereinbart werden.

5. Preisänderungen

Der PREIS (im unten definierten Sinne), das jeweilige LIEFER-/LEISTUNGSDATUM oder sonstige Bedingungen für die Lieferung der WAREN und die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN basieren auf der von Jürgen Breuninger getroffenen Einschätzung hinsichtlich der Material- und Lohnkosten sowie der Beschaffungspreise von Herstellern und können von Jürgen Breuninger jederzeit mit sofortiger Wirkung angepasst werden. Dies gilt jedoch mit der Maßgabe, dass Jürgen Breuninger den KÄUFER über solche Anpassungen jeweils im Voraus zu informieren und die Änderungen dabei zu begründen hat. Der KÄUFER hat das Recht, seine BESTELLUNG innerhalb von vier (4) Tagen ab Zugang einer solchen Mitteilung schriftlich gegenüber Jürgen Breuninger zu stornieren, wenn sich der PREIS oder der Zeitraum zwischen BESTELLBESTÄTIGUNG und Leistungserbringung gemäß Ziffer 7.1 um über 20 % erhöht bzw. verlängert. In diesem Fall besteht keinerlei Haftung zwischen Jürgen Breuninger und dem KÄUFER. Lediglich Jürgen Breuninger hat in diesem Fall Anspruch auf Bezahlung (nach Aufwand, berechnet nach den jeweils geltenden Standard-Vergütungssätzen von Jürgen Breuninger) für die bis zum Wirksamwerden der Stornierung bereits erbrachten Leistungen.

6. Stornierung von Bestellungen

6.1 Jürgen Breuninger behält sich vor, BESTELLUNGEN wie folgt jederzeit mit sofortiger Wirkung zu stornieren und den VERTRAG entsprechend zu kündigen:
(a) durch schriftliche Kündigung, wenn Jürgen Breuninger wegen mangelnder Lagerbestände oder mangelnder Verfügbarkeit von Personal zur Lieferung betroffener WAREN und Erbringung betroffener DIENSTLEISTUNGEN nicht in der Lage ist, die BESTELLUNG zu erfüllen;
(b) durch schriftliche Kündigung, wenn der KÄUFER seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem VERTRAG nicht nachkommt. Der Anspruch von Jürgen Breuninger auf Zahlung von Zinsen auf ausstehende Beträge gemäß Ziffer 11.7 bleibt davon unberührt;
(c) durch schriftliche Kündigung, wenn der KÄUFER wesentliche Pflichten aus dem VERTRAG verletzt und er die Vertragsverletzung (sofern sie heilbar ist) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Rüge heilt; oder
(d) durch schriftliche Kündigung, wenn aus einem sonstigen, in der Person des KÄUFERS liegenden Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen von Jürgen Breuninger ein Festhalten an dem VERTRAG nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere, wenn Umstände in der Person des KÄUFERS vorliegen, welche erwarten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus dem VERTRAG dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.

6.2 Wenn Jürgen Breuninger gemäß Ziffer 6.1(a) eine BESTELLUNG storniert und den entsprechenden VERTRAG beendet, hat Jürgen Breuninger dem KÄUFER sämtliche Beträge zu erstatten, die dieser im Zusammenhang mit der betreffenden BESTELLUNG bis zum Tag der Stornierung an die Jürgen Breuninger gezahlt hat.

6.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Auftrag zu stornieren und den Vertrag zu kündigen:
(a) gemäß Ziffer 6.2 (a), wenn es sich bei dem Auftrag um Waren handelt, die nach den Vorgaben des Käufers gefertigt wurden;
(b) gemäß Ziffer 6.2 (a), wenn es sich bei dem Auftrag um Software handelt und diese Waren vom Käufer entsiegelt werden; oder
(c) gemäß Ziffer 6.2 (b), wenn Jürgen Breuninger auf Bitten des Käufers die Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf des Zeitraums von sieben (7) Arbeitstagen, auf die in Ziffer 6.2 (b) Bezug genommen wird, begonnen hat.

6.4 Sofern Jürgen Breuninger einen Auftrag storniert und den Vertrag nach Ziffer 6.1 (a) oder (b) kündigt, hat Jürgen Breuninger sämtliche Beträge zu erstatten, die der Käufer im Zusammenhang mit diesem Auftrag vor dem Datum der Stornierung an Jürgen Breuninger gezahlt hat.

6.5 Wenn der Käufer einen Auftrag storniert und den Vertrag gemäß Ziffer 6.2 kündigt, hat Jürgen Breuninger dem Käufer so bald wie möglich und in jedem Fall innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Stornierung sämtliche Beträge zu erstatten, die der Käufer im Zusammenhang mit diesem Auftrag vor dem Datum der Kündigung an Jürgen Breuninger gezahlt hat.

7. Leistungserbringung

7.1 Jürgen Breuninger wird sich angemessen bemühen, die WAREN und/oder DIENSTLEISTUNGEN an den jeweiligen LIEFER-/LEISTUNGSDATEN am LEISTUNGSORT auszuliefern bzw. zu erbringen. Die Lieferung von WAREN gilt jeweils nach vollständigem Entladen am LEISTUNGSORT als vollständig erbracht. Die Vollendung der Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN bestimmt Jürgen Breuninger nach ihrem alleinigen billigen Ermessen und informiert den KÄUFER darüber entsprechend.

7.2 Der KÄUFER erkennt an und bestätigt, dass Jürgen Breuninger unter keinen Umständen für die Nichtlieferung von WAREN und/oder Nichterbringung von DIENSTLEISTUNGEN haftet, soweit der ausschließliche Grund dafür ein EREIGNIS HÖHERER GEWALT (im unten definierten Sinne) oder die Nichterteilung von für die Lieferung der WAREN und/oder Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN relevanten Instruktion durch den KÄUFER an Jürgen Breuninger ist.

7.3 Jürgen Breuninger kann WAREN und/oder DIENSTLEISTUNGEN in Teilen liefern bzw. erbringen, wenn die Teillieferungen für den KÄUFER im Rahmen des vertraglichen Verwendungszwecks verwendbar sind, die Lieferung bzw. Erbringung der übrigen WAREN und/oder DIENSTLEISTUNGEN sichergestellt ist und dem KÄUFER hierdurch kein Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Solche Teillieferungen werden jeweils einzeln abgerechnet und bezahlt. Dabei gilt jede Teillieferung bzw. Teillieferung als gesonderter VERTRAG. Verzögerungen oder Mängel einer Teillieferung bzw. Teilleistung berechtigen den KÄUFER nicht dazu, eine andere Teillieferung bzw. Teilleistung zu stornieren, es sei denn, die anderen Teillieferungen bzw. Teilleistungen sind für den KÄUFER nicht von Interesse.

7.4 Wenn der KÄUFER WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN nicht an den jeweiligen LIEFER/LEISTUNGSDATEN abnimmt, gelten sie als um 9.00 Uhr (GMT) am jeweiligen LIEFER/LEISTUNGSDATUM(S) gemäß der BESTELLUNG erbracht.

7.5 Wenn eine BESTELLUNG die Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN mit einschließt, insbesondere die Montage/Installation gelieferter Sachen am LEISTUNGSORT, hat der KÄUFER den Platz für diese Montage/Installation, die Stromversorgungspunkte in der Umgebung und alle sonstigen von Jürgen Breuninger in der BESTELLUNG genannten oder zu einem andere Zeitpunkt begründetermaßen erbetenen Anlagen und Einrichtungen auf eigene Kosten am jeweiligen LIEFER-/LEISTUNGSDATUM zur Verfügung zu stellen, damit Jürgen Breuninger die DIENSTLEISTUNGEN erbringen kann. Wenn der KÄUFER dies nicht tut, gilt dies als Nichtabnahme der DIENSTLEISTUNGEN an dem jeweiligen LIEFER/LEISTUNGSDATUM.

7.6 Wenn die Jürgen Breuninger aufgrund einer Nichtabnahme der WAREN am LIEFER/LEISTUNGSDATUM die WAREN einlagern oder einlagern lassen muss, ist er berechtigt, alle ihm im Zusammenhang mit dieser Einlagerung (einschließlich für Versicherungen u. a.) entstandenen Kosten und Auslagen dem KÄUFER in Rechnung zu stellen, und der KÄUFER hat diese nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung an Jürgen Breuninger zu zahlen.

7.7 Wenn der KÄUFER die DIENSTLEISTUNGEN nicht am LIEFER-/LEISTUNGSDATUM abnimmt, hat Jürgen Breuninger Anspruch auf Erstattung aller ihr aufgrund oder im Zusammenhang mit dem verspäteten Leistungsbeginn entstandenen Kosten und Auslagen (einschließlich ggf. anfallender Kosten für die Zeit, während derer Personal von Jürgen Breuninger bis zur Abnahme der DIENSTLEISTUNGEN am LEISTUNGSORT bereitgehalten werden muss). und der KÄUFER hat diese nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von Jürgen Breuninger an diese zu zahlen.

8. Abnahme von Lieferungen und Leistungen, Mangel

8.1 Der KÄUFER hat die WAREN und/oder Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN umgehend nach Lieferung und/oder Fertigstellung gemäß Ziffer 7.1 (soweit zutreffend) zu prüfen. Wesentliche Mängel hat er innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung oder Fertigstellung schriftlich gegenüber Jürgen Breuninger anzuzeigen und Jürgen Breuninger nach deren Wahl entweder den Zugang zu den Räumen bzw. dem Gelände des KÄUFERS zu gestatten oder alle mutmaßlich mangelhaften Teile der zurückgewiesenen WAREN und/oder Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN innerhalb von achtzehn (18) Tagen nach Lieferung und/oder Fertigstellung an Jürgen Breuninger (oder ggf. einen von der Jürgen Breuninger benannten Dritten) zur Prüfung zurückzusenden. Wenn Jürgen Breuninger für die geltend gemachten Mängel nicht haftbar ist und diesbezüglich keinerlei Pflichten hat, hat der KÄUFER Jürgen Breuninger die (von Jürgen Breuninger belegten) Kosten für alle an den betreffenden Teilen vorgenommenen Prüfungen sowie ggf. die Kosten der Rücksendung der Teile an den KÄUFER zu erstatten. Wenn Jürgen Breuninger begründetermaßen anerkennt, dass die WAREN und/oder Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN wesentliche Mängel aufweisen, hat Jürgen Breuninger die WAREN und/oder Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN so schnell wie vernünftigerweise möglich (nach eigener Wahl) nachzubessern oder Ersatz dafür zu liefern und sie auf ihre alleinigen Kosten an den KÄUFER zurückzusenden. Wenn der KÄUFER die in Ziffer 8.1 genannten Fristen nicht einhält, wird dies so angesehen, als hätte er die WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN geprüft und uneingeschränkt abgenommen.

8.2 Unbeschadet des in Ziffer 8.1 Gesagten hat Jürgen Breuninger alle Bestandteile der WAREN, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Leistungserbringung gemäß Ziffer 7.1 oder innerhalb eines anderen in den Verkaufsunterlagen von Jürgen Breuninger jeweils angegebenen Zeitraumes, der zwölf (12) Monate ab Leistungserbringung nicht unterschreitet, (im Folgenden der „GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUM“ genannt) wegen eines ihnen innewohnenden Mangels ausfallen (im Folgenden „FEHLERHAFTES TEIL“ genannt), auf eigene Kosten schnellstmöglich nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Anzeige nach eigener Wahl nachzubessern oder Ersatz dafür zu liefern. Dies gilt jedoch stets mit der Maßgabe, dass
(a) bei Mängeln bei nicht von Jürgen Breuninger hergestellten Bestandteilen von WAREN der KÄUFER zunächst den Hersteller der mangelhaften Bestandteile in Anspruch nehmen muss. Jürgen Breuninger tritt hiermit die entsprechenden Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller der mangelhaften Bestandteile an den KÄUFER ab, der KÄUFER nimmt die Abtretung hiermit an. Nur soweit die Inanspruchnahme des Herstellers des mangelhaften Bestandteils nicht oder nicht vollständig zur Erfüllung der Gewährleistungsansprüche des KÄUFERS führen, haftet Jürgen Breuninger; und
(b) Mängel der WAREN nicht als „innewohnende“ Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.2 gelten, wenn sie ausschließlich aus
(I) unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßem Betrieb oder Versäumnissen bezüglich der WAREN durch den KÄUFER;
(II) der Vornahme von Änderungen an den WAREN oder der Verbindung der WAREN (oder von Teilen davon) mit irgendeiner Software, sofern diese Änderungen oder diese Verbindung nicht von Jürgen Breuninger oder mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vorgenommen wurden;
(III) der Nichtbefolgung von dem KÄUFER gegebenen begründeten Empfehlungen zur Behebung von Fehlern der WAREN (sofern die Fehler nicht von Jürgen Breuninger verursacht wurden);
(IV) von anderen als der Jürgen Breuninger ohne die vorherige schriftliche Zu- stimmung der Jürgen Breuninger an den WAREN vorgenommenen Reparaturen, Anpassungen, Umbauten oder Änderungen;
VI) der Verwendung der WAREN für nicht bestimmungsgemäße Verwendungszwecke;
(VI) Handlungen des KÄUFERS oder von mit dem KÄUFER verbundenen Unternehmen oder Mitarbeitern, Vertretern oder Auftragnehmern des KÄUFERS, für die Jürgen Breuninger nicht haftet;
(VII) normalem Verschleiß und normaler Abnutzung, mutwilliger Beschädigung, Fahrlässigkeit oder vorschriftswidriger Lagerung;
(VIII) der Nichterfüllung von Pflichten aus den vorliegenden AGB durch den KÄUFER; oder
(IX) einem EREIGNIS HÖHERER GEWALT (im unten definierten Sinne) resultieren.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von Jürgen Breuninger
(a) wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
(b) aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung;
(c) bei Betrug, einschließlich arglistiger Täuschung;
(d) nach dem Produkthaftungsgesetz; oder
(e) in Fällen, in denen die Haftung nicht auf sonstige Weise rechtmäßig begrenzt oder ausgeschlossen werden kann, bleibt durch die vorliegenden AGB unberührt.

9.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 9.1 haftet Jürgen Breuninger dem KÄUFER gegenüber nicht für einfache Fahrlässigkeit, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verletzt worden sind. Wesentliche Vertragspflichten sind u. a. die Pflicht zur pünktlichen Lieferung der WAREN bzw. Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN ohne wesentliche zeitliche Verzögerungen sowie Hinweis-, Schutz- und Sorgfaltspflichten, die es dem KÄUFER ermöglichen sollen, die WAREN und DIENSTLEISTUNGEN für den vertraglichen Zweck zu verwenden, oder durch die Leben und Gesundheit der Mitarbeiter des KÄUFERS geschützt bzw. ihr Eigentum vor schweren Schäden bewahrt werden sollen.
9.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 9.1 ist bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Ziffer 9.2) durch einfache Fahrlässigkeit die Haftung von Jürgen Breuninger gegenüber dem KÄUFER auf Schäden begrenzt, die die Jürgen Breuninger bei Abschluss des VERTRAGES als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorhergesehen hat oder bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte vorhersehen müssen. Indirekte oder Folgeschäden, die aus Mängeln der WAREN und DIENSTLEISTUNGEN entstehen, sind außerdem nur ersatzfähig, wenn sie bei Verwendung der WAREN und DIENSTLEISTUNGEN für den vertraglichen Verwendungszweck zu erwarten waren.

9.4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten gleichermaßen für Organe, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen von Jürgen Breuninger.

Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 9.1 haftet Jürgen Breuninger nicht für Ansprüche von Personen oder für Personen- oder Sachschäden bzw. -verluste, die direkt oder indirekt durch die Verwendung oder den Betrieb von Teilen der WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN (außer durch Jürgen Breuninger) oder durch den Besitz oder den Bezug von Teilen der WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN sowie durch Fahrlässigkeit (einschließlich der Verwendung oder des Bezugs von Teilen der WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN auf andere Weise als gemäß den Bedienungsanleitungen und handbüchern von Jürgen Breuninger) oder Verzug (einschließlich der Nichterfüllung von Pflichten aus den vorliegenden AGB oder Verzögerungen, falscher Informationen oder des Fehlens notwendiger Informationen) oder falsche Benutzung durch den oder seitens des KÄUFER(S) oder Dritte(r) mit Ausnahme von Jürgen Breuninger verursacht werden oder dadurch entstehen, und der KÄUFER hat Jürgen Breuninger davon freizustellen und dagegen schadlos zu halten. Diese Freistellung gilt auch für Jürgen Breuninger entstehende Kosten und Auslagen (einschließlich Rechtskosten) und gelten ungeachtet der Beendigung des VERTRAGES zwischen dem KÄUFER und Jürgen Breuninger fort.

9.6 Bis zum Ablauf der GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
(a) darf der KÄUFER Austausch-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den WAREN und Ergebnissen der DIENSTLEISTUNGEN ausschließlich von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern von Jürgen Breuninger vornehmen lassen;
(b) hat der KÄUFER den Platz und die Umgebung für die Montage/Installation der WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN gemäß den Anweisungen und Empfehlungen von Jürgen Breuninger in ordnungsgemäßem Zustand zu halten;
(c) darf der KÄUFER die WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN nur mit von Jürgen Breuninger empfohlenen Hilfs- und Betriebsmitteln verwenden; und
(d) darf der KÄUFER die WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN nur von qualifizierten und mit den WAREN und Ergebnissen der DIENSTLEISTUNGEN vertrauten Bedienkräften bedienen lassen und nicht zulassen, dass den WAREN und Ergebnissen der DIENSTLEISTUNGEN etwas hinzugefügt oder etwas dran angebracht wird oder sie bewegt werden


9.7 Bis der Käufer alle für eine BESTELLUNG zu leistenden Zahlungen in voller Höhe beglichen hat, haben die Vertreter von Jürgen Breuninger ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu den WAREN und Ergebnissen der DIENSTLEISTUNGEN.

9.8 Sämtliche Materialien, Werkzeuge, Fertigungsmittel, Vorrichtungen, Zeichnungen, Grafiken, Spezifikationen und Muster sowie sämtliche Gegenstände aus seinem Eigentum, der KÄUFER im Zusammenhang mit der Lieferung der WAREN und Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN Jürgen Breuninger zur Verfügung stellt, oder zu denen Jürgen Breuninger in diesem Zusammenhang Zugang gewährt wird, müssen in jeder Hinsicht richtig, sicher und zufriedenstellend sein. Der KÄUFER hat Jürgen Breuninger von allen ihr aufgrund eines Verstoßes des KÄUFERS gegen diese Ziffer oder im Zusammenhang damit entstehenden Verlusten oder Schäden freizustellen und dagegen schadlos zu halten.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Sofern in den vorliegenden AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleibt jegliche Übertragung von Rechte oder jegliche Erteilung von Lizenzen an geistigen Eigentumsrechten von diesen AGB unberührt. Hiermit wird klargestellt, dass:
(a) sämtliche geistigen Eigentumsrechte an (in physischer oder digitaler Form vorliegenden) Materialien, die im Eigentum von Jürgen Breuninger stehen oder an denen sie eine Lizenz hat und die bereits vor dem Datum des VERTRAGES zwischen der Jürgen Breuninger und dem KÄUFER bestanden (zusammen als „GEISTIGES EIGENTUM VON Jürgen Breuninger“ bezeichnet) gehören Jürgen Breuninger bzw. ihren Lizenzgebern; und
(b) sämtliche geistigen Eigentumsrechte an (in physischer oder digitaler Form vorliegenden) Materialien, die im Eigentum des KÄUFERS stehen oder an denen er eine Lizenz hat und die bereits vor dem Datum des VERTRAGES zwischen Jürgen Breuninger und dem KÄUFER bestanden (zusammen als „GEISTIGES EIGENTUM DES KÄUFERS“ bezeichnet) gehören dem KÄUFER bzw. seinen Lizenzgebern.

10.2 Alle aus der Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN durch Jürgen Breuninger oder im Zusammenhang damit entstehenden geistigen Eigentumsrechte, insbesondere alle geistigen Eigentumsrechte an Produkten, Dokumenten, Software, Zeichnungen, Plänen, Daten, Datenbanken oder sonstigen von Jürgen Breuninger geschaffenen oder erarbeiteten Werken (die „NEUEN MATERIALIEN“), sind Eigentum von Jürgen Breuninger.

10.3 Jürgen Breuninger erteilt dem KÄUFER hiermit eine weltweite, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung des GEISTIGEN EIGENTUMS VON Jürgen Breuninger und der NEUEN MATERIALIEN für den ausschließlichen Zweck des Betriebs und der Erhaltung der WAREN sowie des Bezugs der DIENSTLEISTUNGEN gemäß den vorliegenden AGB.

10.4 Der KÄUFER erteilt Jürgen Breuninger hiermit eine unwiderrufliche, weltweite, nicht ausschließliche, lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung des GEISTIGEN EIGENTUMS DES KÄUFERS für den ausschließlichen Zweck der Herstellung und Lieferung der WAREN und Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN gegenüber dem KÄUFER.
11. Zahlungen 11.1 Als Preis für die von Jürgen Breuninger gegenüber dem KÄUFER zu liefernden WAREN und/oder zu erbringenden DIENSTLEISTUNGEN gilt der in der BESTELLUNG und der BESTELLBESTÄTIGUNG angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben ist, der in der von Jürgen Breuninger veröffentlichten Preisliste in der am Datum der Erteilung der BESTELLBESTÄTIGUNG geltenden Fassung angegebene Preis (im Folgenden der „PREIS“ genannt). Wenn in der BESTELLUNG bestimmt ist, dass der PREIS nach Zeitaufwand zu berechnen ist, gelten die von Jürgen Breuninger geführten Stundenzettel abschließend.

11.2 Der PREIS versteht sich ohne die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport und alle anwendbaren Verkaufssteuern, Abgaben, Gebühren und Zölle, die dem KÄUFER zusätzlich in Rechnung gestellt werden und von diesem zusätzlich an Jürgen Breuninger in gezahlt werden.

11.3. Jürgen Breuninger behält sich vor, jederzeit nach seinem Ermessen eine Sicherheit für die Bezahlung des PREISES zu verlangen, bevor sie mit einer BESTELLUNG fortfährt oder diese erbringt.

11.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 11.6 hat Jürgen Breuninger das Recht, dem KÄUFER den PREIS bei oder jederzeit nach der Absendung der WAREN und/oder des für die Erbringung der DIENSTLEISTUNGEN verantwortlichen Personals (oder diesbezügliche Raten) in Rechnung zu stellen.

11.5 Der KÄUFER hat Rechnungen in voller Höhe, ohne Abzüge oder Aufrechnung, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem jeweiligen Rechnungsdatum zu bezahlen, wobei die Einhaltung dieser Frist eine wesentliche Vertragspflicht ist.

11.6 Wenn der KÄUFER sich entscheidet, den PREIS bei Aufgabe einer BESTELLUNG per Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen, wird die Kredit- bzw. Debitkarte des KÄUFERS innerhalb von 24 Stunden nach Erteilung der BESTELLBESTÄTIGUNG durch Jürgen Breuninger (oder einer anderen von Jürgen Breuninger begründetermaßen bestimmten Frist) mit dem von Jürgen Breuninger gegenüber dem KÄUFER bei Aufgabe einer BESTELLUNG benannten Betrag belastet, sofern dieser von Jürgen Breuninger akzeptiert wird. Falls Jürgen Breuninger für eine BESTELLUNG im Rahmen der vorliegenden AGB weitere Kosten erhebt, ermächtigt der KÄUFER Jürgen Breuninger hiermit, diese zusätzlichen Kosten innerhalb von 24 Stunden nach deren Entstehung gegenüber Jürgen Breuninger (oder einer anderen von Jürgen Breuninger begründetermaßen bestimmten angemessenen Frist) der Karte des KÄUFERS zu belasten

11.7 Falls der KÄUFER eine gegenüber Jürgen Breuninger im Rahmen der vorliegenden AGB fällige Zahlung nicht bis zu dem entsprechenden Fälligkeitsdatum leistet, hat der KÄUFER auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen. Diese Zinsen fallen ab dem Fälligkeitsdatum bis zu dem Datum, an dem der überfällige Betrag tatsächlich bezahlt wird, täglich an, wobei es keine Rolle spielt, ob die Zahlung vor oder nach einem Urteil erfolgt. Der KÄUFER hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu begleichen.

11.8 Alle im Rahmen eines VERTRAGES an den KÄUFER oder Jürgen Breuninger zu leistenden Zahlungen werden bei dessen Beendigung sofort fällig.

11.9 Sämtliche Zahlungen, die an den Käufer oder Jürgen Breuninger im Rahmen eines Vertrages zu zahlen sind, werden bei Kündigung dieses Vertrages sofort fällig.

12. Vertraulichkeit

12.1 Der KÄUFER verpflichtet sich gegenüber Jürgen Breuninger
(a) alle VERTRAULICHEN INFORMATIONEN (im unten definierten Sinne) vertraulich zu behandeln;
(b) VERTRAULICHE INFORMATIONEN weder insgesamt noch teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Jürgen Breuninger gegenüber Dritten offenzulegen, ausgenommen gegenüber seinen an der Durchführung des betreffenden VERTRAGES beteiligten Direktoren, Mitarbeitern, Vertretern oder professionellen Beratern, jeweils vorausgesetzt, sie benötigen diese Informationen und unterliegen Vertraulichkeitspflichten, die den in dieser Ziffer 12 beschriebenen entsprechen; und
(c) die VERTRAULICHEN INFORMATIONEN ausschließlich im Zusammenhang mit der Ausübung oder Wahrnehmung von Rechten und/oder der Erfüllung von Pflichten aus einem VERTRAG und nicht auf andere Weise zu seinem eigenen Nutzen oder zum Nutzen Dritter zu nutzen.

12.2 Die Bestimmungen dieser Ziffer 12.1 gelten nicht für VERTRAULICHE INFORMATIONEN oder Teile von VERTRAULICHEN INFORMATIONEN,
(a) deren Herausgabe Jürgen Breuninger schriftlich zugestimmt hat; oder
(b) die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder danach öffentlich zugänglich wurden;
(c)die dem Informationsempfänger ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offengelegt wurden;
(d) die vom Informationsempfänger unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden; oder
(e) die aufgrund anwendbarer gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

12.3 Im Sinne dieser Ziffer 12 werden als „VERTRAULICHE INFORMATIONEN“ alle auf welche Weise auch immer übermittelten oder präsentierten (mündlich oder schriftlich offengelegten) Informationen, die die Geschäfte, Angelegenheiten, Aktivitäten, Kunden, Verfahren, Budgets, Preisbildungsverfahren, Produktinformationen, Strategien, Entwicklungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Personal und Lieferanten von Jürgen Breuninger betreffen, sowie alle vom KÄUFER aus solchen Informationen abgeleiteten Informationen und alle sonstigen von Jürgen Breuninger eindeutig als vertraulich bezeichneten Informationen (unabhängig davon, ob sie als “vertraulich” gekennzeichnet sind) oder Informationen, die begründetermaßen als vertraulich anzusehen sind, bezeichnet.

12.4 Der KÄUFER erkennt an und ist damit einverstanden, dass die Tatsache, dass ein VERTRAG zwischen Jürgen Breuninger und dem KÄUFER besteht, nicht als VERTRAULICHE INFORMATION gilt, und dass Jürgen Breuninger den Namen und die Marke des KÄUFERS nutzen darf, um die LIEFERUNGEN und LEISTUNGEN von Jürgen Breuninger zu bewerben und zu vermarkten.

13. Eigentums – und Gefahrubergang

13.1 Das Eigentum an den aufgrund einer BESTELLUNG gelieferten WAREN und an den Ergebnissen der DIENSTLEISTUNGEN geht erst mit der Leistungserbringung gemäß Ziffer 7.1 und vollständiger Bezahlung aller fälligen oder vom KÄUFER gegenüber der Jürgen Breuninger ausstehenden Beträge, d. h. Zahlungseingang auf einem Konto der Jürgen Breuninger, von der Jürgen Breuninger auf den KÄUFER über, je nachdem, was später eintritt.

13.2 Bis zum Eigentumsübergang werden die WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN für die Jürgen Breuninger treuhänderisch gehalten und sind als Eigentum der Jürgen Breuninger zu kennzeichnen und getrennt zu halten, dürfen nicht in größere Baugruppen oder Systeme integriert werden und vom KÄUFER nicht veräußert oder in irgendeiner Weise verwendet werden. Wenn der KÄUFER mit der Zahlung von gegenüber der Jürgen Breuninger geschuldeten Beträgen in Verzug ist, hat die Jürgen Breuninger Anspruch auf sofortige Rückgabe der WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN, an denen das Eigentum noch nicht auf den KÄUFER übergegangen ist. Der KÄUFER bevollmächtigt die Jürgen Breuninger hiermit unwiderruflich, die WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN zurückzuholen und zu diesem Zweck Räumlichkeiten bzw. Gelände des KÄUFERS zu betreten.

13.3 Die Gefahr hinsichtlich der WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN geht mit der Leistungserbringung gemäß Ziffer 7.1 auf den KÄUFER über. Wenn die Gefahr hinsichtlich der WAREN und/oder Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN vor dem Eigentumsübergang gemäß Ziffer 13.1 auf den KÄUFER übergeht, hat der KÄUFER die WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN nach Erhalt in Höhe des Preises, zu dem ihm die WAREN und Ergebnisse der DIENSTLEISTUNGEN verkauft wurden, gegen alle versicherbaren Risiken zu versichern und die entsprechenden Versicherungen aufrechtzuerhalten.

13.4. Für den Fall, dass der KÄUFER die WAREN weiterverarbeitet, wird vereinbart, dass diese Weiterverarbeitung auf Rechnung der Jürgen Breuninger als Hersteller erfolgt und die Jürgen Breuninger unmittelbar das Eigentum oder – falls Materialien mehrerer Eigentümer weiterverarbeitet werden und der Wert des verarbeiteten Gegenstands den Wert der WAREN übersteigt – das Miteigentum (Eigentum an Bruchteilen) an dem neu geschaffenen Gegenstand im Verhältnis der WAREN zum Wert des neu geschaffenen Gegenstands erwirbt. Für den Fall, dass die Jürgen Breuninger dieses Eigentum nicht erwirbt, tritt der KÄUFER bereits jetzt sein künftiges Eigentum bzw. Miteigentum an dem entsprechenden Bruchteil des neu geschaffenen Gegenstands an die Jürgen Breuninger sicherungshalber ab. Wenn die WAREN mit anderen Gegenständen zu einem einheitlichen Gegenstand verbunden oder untrennbar mit solchen vermischt werden und der neue Gegenstand als der Hauptgegenstand angesehen werden muss, tritt der KÄUFER anteilig – soweit er Eigentum an dem Hauptgegenstand hat – das Miteigentum an dem einheitlichen Gegenstand zu dem in Satz 1 genannten Teil an die Jürgen Breuninger ab.

13.5. Für den Fall, dass die WAREN oder weiterverarbeiteten WAREN weiterverkauft werden, tritt der KÄUFER bereits jetzt seinen daraus entstehenden Anspruch gegenüber dem Erwerber sicherungshalber an die Jürgen Breuninger ab – falls die Jürgen Breuninger Miteigentum an den WAREN hat, anteilig entsprechend seinem Miteigentumsanteil. Dies gilt auch für sonstige Ansprüche, die an die Stelle der WAREN treten oder auf andere Weise bezüglich der WAREN entstehen, wie beispielsweise Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Untergang.

13.6. Für den Fall, dass der KÄUFER die WAREN nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe bezahlt oder beim KÄUFER eines der in Ziffer 14.2 genannten Ereignisse eintritt, erlaubt der KÄUFER der Jürgen Breuninger hiermit unwiderruflich (oder verschafft der Jürgen Breuninger ggf. die Erlaubnis), die nicht bezahlten WAREN insgesamt oder teilweise jederzeit nach dem Fälligkeitsdatum wieder in Besitz zu nehmen und Räumlichkeiten bzw. Gelände des KÄUFERS oder betroffener Dritter zu betreten und alles Erforderliche zu unternehmen, um die WAREN wieder in Besitz zu nehmen und aus den betreffenden Räumlichkeiten bzw. von dem betreffenden Gelände zu entfernen.
14. Höhere Gewalt 14.1 Die Jürgen Breuninger übernimmt keine Haftung und keine Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von ihr aus einem VERTRAG obliegenden Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder die Verzögerung durch ein EREIGNIS HÖHERER GEWALT (im unten definierten Sinne) verursacht ist.

14.2 Im Sinne der vorliegenden AGB werden als „EREIGNIS HÖHERER GEWALT“ alle außerhalb des Einflussbereichs der Jürgen Breuninger liegenden Handlungen oder Ereignisse bezeichnet, insbesondere Streik, Aussperrung oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen Dritter, Unruhen, Aufruhr, Invasion, Terroranschläge oder Terrordrohungen, Krieg (unabhängig davon, ob dieser offiziell erklärt wurde) oder drohender Krieg oder Kriegsvorbereitungen, Feuer, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Bodenabsenkung, Epidemien oder sonstige Naturkatastrophen, Ausfall oder Unterbrechung öffentlicher oder privater Telekommunikationsnetze oder Unmöglichkeit der Nutzung von Eisenbahn-, Schiffs-, Flug-, Straßentransportmöglichkeiten oder sonstiger öffentlicher oder privater Verkehrsmittel.

14.3 Wenn ein EREIGNIS HÖHERER GEWALT eintritt, das die Erfüllung von Pflichten von Jürgen Breuninger aus einem VERTRAG beeinträchtigt,
(a) hat Jürgen Breuninger so schnell wie vernünftigerweise möglich mit dem KÄUFER Kontakt aufzunehmen, um diesen über das EREIGNIS HÖHERER GEWALT zu informieren;
(b) werden die Pflichten von Jürgen Breuninger aus einem VERTRAG ausgesetzt und die Zeit für die Erfüllung ihrer Pflichten verlängert, solange das EREIGNIS HÖHERER GEWALT andauert. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 14.3(c), hat Jürgen Breuninger, wenn das EREIGNIS HÖHERER GEWALT die Lieferung von WAREN oder die Erbringung von DIENSTLEISTUNGEN durch Jürgen Breuninger an den KÄUFER beeinträchtigt, mit dem KÄUFER einen neuen Termin für die Leistungserbringung nach dem EREIGNIS HÖHERER GEWALT zu vereinbaren; und
(c) endet der VERTRAG zwischen Jürgen Breuninger und dem KÄUFER, sofern nicht vor einer solchen Vertragsbeendigung schriftlich etwas anderes vereinbart ist, wenn das EREIGNIS HÖHERER GEWALT länger als sechs (6) Kalendermonate andauert.

15. Mitteilungen

15.1 Sämtliche Mitteilungen und sonstigen im Rahmen eines VERTRAGES oder im Zusammenhang damit erforderlichen oder erlaubten Benachrichtigungen, soweit es sich nicht um Erklärungen von Jürgen Breuninger von besonderer Bedeutung handelt, bedürfen der Schriftform und gelten wie folgt als zugegangen und ordnungsgemäß zugestellt:
(a) vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 15.2 und 15.3 sofort mit persönlicher Übergabe;
(b) vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 15.2 und 15.3 vierundzwanzig (24) Stunden nach Absendung einer E-Mail; oder
(c) vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffer 15.2 und 15.3 drei (3) Tage nach Absendung eines Briefes per Einschreiben mit Rückschein.

15.2 Alle Mitteilungen von Jürgen Breuninger an den KÄUFER erfolgen durch persönliche Übergabe, per E-Mail oder Post an die gegenüber Jürgen Breuninger in der BESTELLUNG des KÄUFERS benannten Anschriften.

15.3 Alle Mitteilungen vom KÄUFER an Jürgen Breuninger sind durch persönliche Übergabe oder per Post an die eingetragene Anschrift von Jürgen Breuninger zu senden. Per E-Mail übermittelte Mitteilungen des KÄUFERS gelten nicht als im Sinne dieser Ziffer 15 ordnungsgemäß zugestellt.

16. Sonstige Wichtige Bestimmungen

16.1 Jürgen Breuninger ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem VERTRAG auf Dritte zu übertragen. Der KÄUFER kann seine Rechte und Pflichten aus einem VERTRAG nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Jürgen Breuninger auf Dritte übertragen.

16.2 Der VERTRAG besteht zwischen dem KÄUFER und Jürgen Breuninger. Dritte sind nicht berechtigt, Bestimmungen des VERTRAGES durchzusetzen.

16.3 Alle Bestimmungen der vorliegenden AGB gelten separat. Wenn ein Gericht oder eine zuständige Behörde einzelne Bestimmungen dieser AGB für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befindet, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam.

16.4 Die vorliegenden AGB und die Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem KÄUFER und der Jürgen Breuninger dar und ersetzen alle früheren Vereinbarung zwischen dem KÄUFER und Jürgen Breuninger. Der KÄUFER erklärt und sichert zu, dass er beim Abschluss eines VERTRAGES gemäß den vorliegenden AGB nicht auf (fahrlässig oder ohne Verschulden abgegebene) Erklärungen, Zusicherungen oder Verpflichtungen anderer Personen als der ausdrücklich in den vorliegenden AGB genannten vertraut und ihm diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zustehen. Die Haftung für unerlaubte Handlung wird durch diese AGB nicht berührt

16.5 Wenn Jürgen Breuninger nicht auf die Erfüllung einer dem KÄUFER im Rahmen der vorliegenden AGB obliegenden Pflicht besteht oder die ihr zustehenden Rechte nicht oder nur verspätet gegenüber dem KÄUFER durchsetzt, stellt dies keinen Verzicht von Jürgen Breuninger auf seine Rechte gegenüber dem KÄUFER dar und bedeutet nicht, dass der KÄUFER die betreffenden Pflichten nicht erfüllen muss. Wenn Jürgen Breuninger auf die Geltendmachung von Rechten wegen einer Vertragsverletzung des KÄUFERS verzichtet, tut er dies in jedem Fall schriftlich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Jürgen Breuninger automatisch auch auf die Geltendmachung von Rechten wegen einer künftigen Vertragsverletzung des KÄUFERS verzichten wird.

16.6 Die vorliegenden AGB und alle VERTRÄGE sowie alle draus oder im Zusammenhang damit oder mit ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen entstehenden Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem VERTRAG ist Meldorf.Sollte Jürgen Breuninger Klage erheben, ist er jedoch auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des KÄUFERS zu wählen. Das Recht beider Parteien, bei den gesetzlichen zuständigen Gerichten um einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen, bleibt davon unberührt.